AGB
Verkaufsbedingungen
Stand Juni 2007
a)
Allgemeines
Für alle Geschäfte
gelten die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Abänderungen dieser
Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abmachungen bedürfen
zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen
Bestätigung. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht und
bedürfen keines schriftlichen Widerspruchs.
b)
Preisstellung
Sämtliche
Angebote, Preise sind Bruttopreise und Lieferzeiten sind freibleibend. Die
Preisstellung beruht auf den z. Zt. der Angebotsabgabe maßgeblichen Material-,
Lohn- und Frachtkosten. Sollten bis zum Liefertag diesbezügliche Änderungen
eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Angleichung vor. Ein Auftrag ist
erst als angenommen zu betrachten, wenn von uns eine schriftliche Bestätigung
erfolgt ist. Für die Stornierung eines Auftrages ist in jedem Fall eine
vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich. Stornierungskosten können
erhoben werden.
c)
Versand, Gefahrenübergang, Versicherung
Die von uns
abgegebenen Preise gelten jeweils ab Lager Hannover, ausschließlich Fracht und
Verpackung. Die Wahl des Auslieferungslagers bleibt uns überlassen. Der
Versand, als auch etwaige Rücksendungen, erfolgen auf Kosten des Käufers,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Lieferungen geht die Gefahr auf den
Empfänger über, sobald die Ware das Lager verlässt, bzw. dem Spediteur oder
der Bahn übergeben ist, gem. § 447 BGB. Auch wenn franko, cif, fob etc.
verkauft worden ist, gehen etwaige auf dem Transportwege entstandenen Beschädigungen
zu Lasten des Käufers. Transportversicherungen werden nur auf besonderen Wunsch
und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Zu Eillieferungen sind wir
berechtigt. Falls eine Bruchversicherung abgeschlossen ist, sind etwaige Schäden
durch bahnamtliche Bescheinigungen bzw. Tatbestandsaufnahme des
Transportinstituts einschließl. Originalfrachtbrief zu belegen, andernfalls
wird die Ersatzpflicht abgelehnt. Verpackung, die nach unserem Ermessen
notwendig erscheint oder ausdrücklich verlangt wird, wird zum Selbstkostenpreis
berechnet und nicht zurückgenommen.
d)
Lieferzeit
Angaben über
Lieferzeit beginnen mit der Auftragsbestätigung und enden mit dem Versand der
Ware. Verlangt der Käufer nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Änderung
des Auftrages, so beginnt eine neue Lieferfrist, und zwar mit unserer Bestätigung
der Änderung. Aufträge können nur insoweit geändert werden, als es sich um
lagermäßige Ware handelt. Ist bei Mitteilung der Änderung die Ware bereits
gefertigt, so dass sie durch uns voraussichtlich kurzfristig nicht anderweitig
verwendet werden kann, muss der ursprüngliche Auftrag bestehen bleiben oder der
Erwerber hat den vereinbarten bzw. verlangten Preis zu entrichten. Kann eine
Lieferfrist oder eine Lieferzeit von uns infolge höherer Gewalt, Kriegsfall,
Mobilmachung, innerer Unruhe, Beschlagnahme, Streik, Aussperrung,
Materialmangel, Maschinenbruch und sonstiger unvorhergesehener Betriebsstörungen,
Verzögerung bei der Beförderung, Importbeschränkungen etc. nicht eingehalten
werden, kann der Käufer hieraus keine Rechte ableiten. Der Liefertermin oder
die Lieferfrist wird in solchen Fällen angepasst. Haben die Ereignisse ein unüberschaubares
Maß angenommen, sind wir zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt, ohne dass der Käufer
Ansprüche gegen uns geltend machen kann.
e)
Zahlung
Wenn nichts anderes
vereinbart ist, muss die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzug rein
netto erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne
Mahnung in Verzug. In diesem Falle berechnen wir € 10,- pro Mahnung und 8 %
Zinsen über den Basiszins seit Fälligkeit, sofern die Firma Zaunbau Stäblein
nicht einen höheren Schaden geltend machen kann. Werden versandbereite
Lieferungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vorher
vereinbarten Termin abgenommen, so gilt der Tag der Versandbereitschaftsmeldung
als Stichtag für die Rechnungserteilung. Die Zurückbehaltung oder die
Aufrechnung von Zahlungen bezüglich irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers
ist nicht zulässig, sofern sie nicht seitens der Firma Zaunbau Stäblein
schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Sollten uns
nach Abgang der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die uns
veranlassen, unsere ursprüngliche Beurteilung über die Zahlungsfähigkeit des
Bestellers zu revidieren, sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
f)
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sofern der Käufer Händler,
Industriefirma, Installateur oder Brunnenbauer ist oder zu einer ähnlichen
Abnehmergruppe gehört, ist er berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu veräußern. In diesem Falle tritt er hiermit schon jetzt
bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung
entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Wir
nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres
Einziehungsrechtes ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er
seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall
gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung seinem Abnehmer
anzuzeigen. Wir behalten uns ferner das Recht vor, auch unsererseits die
Abtretung anzuzeigen. Ein Käufer, der nicht Abnehmer im Sinn der oben genannten
Gruppe ist, darf die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
nicht veräußern. Vorbehaltsware kann für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes
weder zur Sicherung übereignet noch verpfändet werden. Der Käufer
verpflichtet sich, Vorbehaltsware mit der verkaufsüblichen Sorgfalt zu pflegen
und gegen Beschädigungen aller Art, sowie Diebstahl etc. zu schützen bzw. zu
versichern. Die Besitzer der Ware, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, sind
verpflichtet, uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention
erforderlichen Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter an der
Vorbehaltsware oder an die im voraus abgetretenen Forderungen zu unterrichten.
Handelt es sich um die Pfändung beweglicher Sachen, sind sie verpflichtet, den
Gerichtsvollzieher auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und zu verlangen,
dass dieser Hinweis in das Pfändungsprotokoll aufgenommen wird. Unbeschadet
dieser Verpflichtung haben sie alle zur Abwehr erforderlichen Maßnahmen
einzuleiten. Die Kosten der Intervention trägt der Käufer.
g)
Beanstandungen, Gewährleistung
Für Mängel der
von Fa. Zaunbau Stäblein gelieferten oder im Ladengeschäft angebotenen Waren
haftet die Fa. Zaunbau Stäblein unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Der Käufer ist verpflichtet der Fa. Zaunbau Stäblein ausreichend Zeit zur
Feststellung des behaupteten Mangels einzuräumen. Der Anspruch auf
Ersatzlieferung kann der Käufer frühestens nach zwei Nachbesserungsversuchen
in komplexen und komplizierten Fällen, wie z.B. bei Großprojekten nur nach
drei Versuchen verlangen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen. An deren Stellung
tritt die Nachbesserung, es sei denn die Nachbesserung ist fehlgeschlagen. Kann
eine Ersatzlieferung nicht vorgenommen werden, so kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Weitere Ansprüche des Käufers insbesondere auf Schadensersatz,
vor allem für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
Das gilt auch, soweit solche Ansprüche aus falscher Beratung, unerlaubter
Handlung oder positiver Forderungsverletzung hergeleitet werden; der
Haftungsausschluss gilt nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten der der Fa. Zaunbau Stäblein zurechenbaren Personen. Die Gewährleistungsansprüche
müssen vom Käufer, falls dieser Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist,
unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Hat der Käufer den Mangel
offensichtlich selbst schuldhaft verursacht, dann ist ein Gewährleistungsverlangen
unstatthaft. Die Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in 24 Monaten im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist für die Sicherung seiner
Datenbestände selbst verantwortlich. Stellt sich bei unberechtigter Mängelrüge
des Käufers nach Überprüfung der verkauften Sache heraus, dass die Ware
mangelfrei ist und die Funktionsstörung auf vom Käufer zu vertretender grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, ist die Fa. Zaunbau Stäblein berechtigt,
eine Überprüfungspauschale in Höhe von € 20 .- bis 40 .- € zu verlangen,
wenn nicht im Einzelfall höhere Kosten entstanden sind. Werden Reparaturen oder
Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung
der Firma Zaunbau Stäblein am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede
Gewährleistung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, dass
die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten
Änderungen verursacht wurden. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die
Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr.
Widerrufsbelehrung
nur für Verbraucher, nicht für Unternehmer
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch
nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und einer ausführlichen
Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten
an:
Zaunbau
Stäblein Inh. M. Vogt e.K.
Fränkische
Strasse 51
30455
Hannover
fon. +49
511 | 495609
fax. +49 511 | 498360
E-Mail: info@zaunbau-staeblein.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr
Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis
der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder
wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch
nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer
Widerrufserklärung erfüllen. Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn die
Lieferung von Waren nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ende der
Widerrufsbelehrung
h)
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung für beide Teile ist Hannover, sofern der Kunde
Kaufmann ist. Das Rechtsverhältnis untersteht dem deutschen Recht. Der Vertrag
bleibt auch bei Unwirksamwerden einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.
Zaunbau
Stäblein
Inh.. Markus Vogt e.K.
Fränkische Str. 51
30455 Hannover
Tel.:
0511 / 495609
Fax : 0511 / 498360
Steuernummer:
26 / 145 / 07711
Handelsregister Hannover 27362
Ust. ID: DE-241250838
eMail: info@zaunbau-staeblein.de
www.zaunbau-staeblein.de